AusBildung bis 18 -

Erarbeitung Prozess Perspektiven- und Betreuungsplanung

Seit 01. August 2016 gilt in Österreich das neue Ausbildungspflichtgesetz (APflG).

Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass alle unter 18-Jährigen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.

Kund:in

Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz (BMASK)

Status

abgeschlossen

Der Ausbildungsprozess soll dabei durch einen Perspektiven- und Betreuungsplan begleitet werden. Dieser individuelle Perspektiven- bzw. Betreuungsplan, in dem der für die Jugendlichen bestmögliche Weg zur Zielerreichung festgelegt wird, stellt somit ein ganz zentrales Instrument von AusBildung bis 18 dar. Im Vordergrund stehen dabei die Wünsche und Interessen der Jugendlichen. Federführend in der Perspektivenplanung sind entweder AMS oder SMS/Jugendcoaching.

Um zu gewährleisten, dass der Beratungs- und Betreuungsprozess durchgängig ist, bedarf es der koordinierten Zusammenarbeit an den Übergängen zwischen betreuenden Stellen und einer Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

prospect Unternehmensberatung begleitet das BMASK bei der Konzeption des Perspektiven-/Betreuungsplans sowie des diesbezüglichen Erarbeitungsprozesses unter Einbindung der relevanten Stellen.