Kunde/in
Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz (BMASK)
Zeitraum
August 2016 bis Mai 2017
Zielsetzung
Seit 01. August 2016 gilt in Österreich das neue Ausbildungspflichtgesetz (APflG).
Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass alle unter 18-Jährigen eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.
Der Ausbildungsprozess soll dabei durch einen Perspektiven- und Betreuungsplan begleitet werden. Dieser individuelle Perspektiven- bzw. Betreuungsplan, in dem der für die/den Jugendliche/n bestmögliche Weg zur Zielerreichung festgelegt wird, stellt somit ein ganz zentrales Instrument von AusBildung bis 18 dar. Im Vordergrund stehen dabei die Wünsche und Interessen der/s Jugendlichen. Federführend in der Perspektivenplanung sind je nach Verortung der/des Jugendlichen AMS oder SMS/Jugendcoaching.
Um zu gewährleisten, dass der Beratungs- und Betreuungsprozess durchgängig ist, bedarf es der koordinierten Zusammenarbeit an den Übergängen zwischen betreuenden Stellen und einer Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
prospect Unternehmensberatung begleitet das BMASK bei der Konzeption des Perspektiven-/Betreuungsplans sowie des diesbezüglichen Erarbeitungsprozesses unter Einbindung der relevanten Stellen.